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   BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60   

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https://dejure.org/1960,5143
BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60 (https://dejure.org/1960,5143)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1960 - 2 StR 60/60 (https://dejure.org/1960,5143)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1960 - 2 StR 60/60 (https://dejure.org/1960,5143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Nötigung - Notzucht (Vergewaltigung) durch die mit Gewalt oder Drohung erzwungene Fortsetzung von anfangs freiwillig geduldetem Beischlaf - Begrenzung einer Einwilligung ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
    Hinsichtlich der rechtsirrig angenommenen Nötigung ist dieses Unrechtsbewußtsein zwar bejaht worden Das würde aber zu einer Bestrafung nach § 177 StGB nicht ausreichen, da es sich bei der Notzucht im Verhältnis zur Nötigung um einen dem Wesen und der Unrechtsbedeutung nach ganz verschiedenen Tatbestand handelt (BGHSt 10, 35).
  • RG, 12.08.1938 - 4 D 483/38
    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
    Allerdings kann die anfängliche Einwilligung - ähnlich wie eine nachträgliche (vgl. dazu RG JW 1938, 2734 Nr. 7) - im Rahmen der Beweiswürdigung für die Tatfrage Bedeutung gewinnen, ob der spätere Widerstand als ernstlich gemeint erkannt worden ist.
  • RG, 17.03.1881 - 547/81

    Erfordert die Vollendung des Verbrechens der Notzucht die immissio seminis, und

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
    Daß es sich bei dem Opfer des Angeklagten um eine Lohndirne gehandelt hat, ist ohne Belang (vgl. RGSt 4, 23; 65, 337und BGH bei Dallinger MDR 1958 a.a.O.).
  • RG, 03.07.1931 - I 586/31

    Ist eine Handlung, die sich als Notzucht oder als Verbrechen nach § 176 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
    Da § 177 StGB das höchstpersönliche Rechtsgut der freien Selbstbestimmung über den eigenen Körper uneingeschränkt schützt (RGSt 65, 337), ist die einmal gegebene Einwilligung kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich.
  • BGH, 18.09.1957 - 2 StR 311/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
    Einwilligung ist nicht Einwilligung unter jeder Bedingung und insbesondere nicht Einwilligung zu einem Geschlechtsverkehr unter schimpflichen Umständen oder gar im Zustand der Bewußtlosigkeit oder Willenlosigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 18. September 1957 - 2 StR 311/57 - bei Dallinger MDR 1958, 13).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht -

    Für den Tatbestand der Notzucht genügt es, daß der Täter mit der Gewaltanwendung zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem sich sein Glied bereits in der Scheide seines Opfers befindet, er also den Beischlaf gegen den dabei einsetzenden Widerstand des Opfers fortsetzt (BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960; 5 StR 384/67 vom 29. August 1967 bei Dallinger MDR 1968, 16).

    Angesichts der brutalen Gewalt, mit der er die Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs erzwungen hat, wird er indes schwerlich geglaubt haben, seine Tat habe nicht den Unrechtscharakter der Notzucht (vgl. dazu BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960).

  • BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67

    Irrtum des Täters über Einverständnis der Frau zum Geschlechtsverkehr - Bedingter

    Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH Urteil vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60).
  • BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71

    Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines

    Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, Urteile vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60 - und vom 5. September 1967 - 1 StR 333/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16).
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